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Großes Wissenszentrum

Nutzungs- und Entgeltordnung für die Wissenszentren und Bibliotheken der Lichtenbergschule

Aufgrund des Hess. Schulgesetzes in der Fassung vom 14. Juni 2005 (GVBl. I S. 442),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. Juni 2008 (GVBl. I S. 761),§ 1 — 3, 127, 153 wird folgende Nutzungsordnung für die Wissenszentren und Bibliotheken der Lichtenbergschule Darmstadt erlassen:

Präambel

Die Wissenszentren der Lichtenbergschule sind eine freiwillige Leistung des Schulträgers und der gesamten Schulgemeinde. Der Betrieb der insgesamt 3 Einrichtungen (Kleines und Großes Wissenszentrum, LMF-Bibliothek) kann zunehmend nur durch das ehrenamtliche Engagement der Schulgemeinde in der gewohnten Weise aufrecht erhalten werden. Deshalb brauchen wir an dieser Stelle die Mithilfe der gesamten Schulgemeinde.

Die komplette Bibliotheksordnung kann hier nachgelsen werden.

 

 

 


letzte Änderung: 30.08.2010
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