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LRSLese-Rechtschreib-Schwäche LRS 1. Wer stellt LRS fest? - Erkennung durch Deutsch- / Fremdsprachenlehrer (Unterricht, Arbeiten, - Feststellung und Beschluss von Maßnahmen durch die Klassenkonferenz im 2. Wann muss über LRS beraten werden? - bei Schüler mit bestehendem LRS-Beschluss jedes Halbjahr neu - bei Erstfeststellung jederzeit nach Bedarf (außerordentliche Klassenkonferenz) - LRS-Feststellungen zum Ende der Grundschule werden in Klasse 5 bis zum 3. Welche Maßnahmen können beschlossen werden? - Förderkursteilnahme, Binnendifferenzierung, 4. Wie und wann gilt Nachteilsausgleich? - wenn Förderung / Binnendifferenzierung nicht ausreichen 5. Wie und wann ist Notenschutz zu gewähren? - wenn Förderung / Binnendifferenzierung/ Nachteilsausgleich nicht ausreichen - verschiedene Regelungen möglich (individuell zu entscheiden): a) stärkere Gewichtung des Mündlichen / b) vorübergehender Verzicht der ausreichend / c) völlige Aussetzung der Bewertung nurim Bereich Lese- und Rechtschreibleistung (in besonderen Ausnahmefällen, halbjährlich neu zu 6. Wie muss LRS dokumentiert werden? - Konferenzbeschluss Formblatt festzuhalten, in die Schülerakte abzuheften - Mitteilung an die Eltern (s. Vordruck) - Dokumentation im Förderplan des betroffenen Schülers 7. Ist eine Förderung verpflichtend? - ja, soweit von der Schule angeboten (aktuell für Jahrgänge 5 und 6) - außerschulische (private / häusliche) Förderung dringend zu empfehlen, 8. Welche Rolle spielen die Eltern? - müssen über Feststellungsentscheidungen und Maßnahmen informiert werden - sollten als Partner im Sinne einer Förderung des betroffenen Kindes konstruktiv miteinbezogen werden gez. S. Uebbing (Vgl. auch Erlass vom Mai 2006) letzte Änderung: 09.02.2008 |