Sekundarstufe II
Die gymnasiale Oberstufe
Alle Lerngruppen werden im Kurssystem (Halbjahreskurse) unterrichtet.
Die Oberstufe gliedert sich in Einführungsphase und Qualifikationsphase.
Am Ende der Einführungsphase wird eine Entscheidung über die Zulassung zur Qualifikationsphase getroffen.
In der Qualifikationsphase wird in Grundkursen und Leistungskursen unterrichtet.
In den Grundkursen und in den Leistungsfächern bleiben die Schülerinnen und Schüler in der Regel während der gesamten Qualifikationsphase in derselben Lerngruppe.
Die Aufgaben der Klassenlehrerin oder des Klassenlehrers nimmt die Tutorin oder der Tutor in Zusammenarbeit mit dem Studienleiter der gymnasialen Oberstufe wahr. In der Einführungsphase ist dies eine Kurslehrerin oder ein Kurslehrer eines der verbindlich zu belegenden Fächer. In der Qualifikationsphase ist dies eine Lehrkraft eines der beiden Leistungskurse.
Die Schülerinnen und Schüler müssen an dem von ihnen gewählten Unterricht teilnehmen. Versäumt eine Schülerin oder ein Schüler Unterricht, müssen die Eltern oder die volljährige Schülerin oder der volljährige Schüler spätestens am dritten Versäumnistag der Schule den Grund des Fernbleibens schriftlich mitteilen. Der Tutor bestätigt durch Abzeichnen der Entschuldigung, dass die Frist eingehalten wurde. Jede Schülerin und jeder Schüler ist selbst dafür verantwortlich, dass die Entschuldigung dann umgehend vom Kurslehrer abgezeichnet wird. Die Fehlstunden (entschuldigt/unentschuldigt) werden im Lehrerkursheft und im Zeugnis vermerkt.
Zu beachten bei der Wahl von Fächern:
- Die Wahl bezieht sich auf das Fach und die Art des Kurses, nicht auf den Unterricht bei einer bestimmten Lehrkraft.
- Es ist in der Regel nicht zulässig, aus einem Kurs auszutreten oder einen Kurs nachträglich zu belegen.
Fremdsprachen:
· In der Einführungsphase sind zwei Fremdsprachen verbindlich, wobei mindestens eine aus der Mittelstufe fortgeführte Fremdsprache sein muss.
· Jede Schülerin und jeder Schüler hat bis zum Ende der Qualifikationsphase Unterricht in einer aus der Mittelstufe fortgeführten Fremdsprache.
· Wird nur eine Fremdsprache aus der Mittelstufe weitergeführt, dann muss die neu begonnene Fremdsprache in der gesamten Qualifikationsphase weiter geführt werden.
· Wird die neu begonnene Fremdsprache in der Einführungsphase und in der Qualifikationsphase mit 4 Wochenstunden unterrichtet, kann sie auch Abiturprüfungsfach sein.
Leistungsbewertung
Die Leistungen werden nach einem Punktsystem beurteilt:
15 / 14 / 13 Punkte entsprechen der Note: "sehr gut"
12 / 11 / 10 Punkte entsprechen der Note: "gut"
09 / 08 / 07 Punkte entsprechen der Note: "befriedigend"
06 / 05 / 04 Punkte entsprechen der Note: "ausreichend"
03 / 02 / 01 Punkte entsprechen der Note: "mangelhaft"
00 Punkte entsprechen der Note: "ungenügend"
Mit null Punkten beurteilte Kurse gelten als nicht besucht. Sie können nicht zur Erfüllung der Beleg- und Einbringungsverpflichtung herangezogen werden.
In der Qualifikationsphasewird Deutsch und Mathematik 4-stündig im Grundkurs unterrichtet.
Leistungskurse werden 5-stündig unterrichtet.
Leistungskurse in der Qualifikationsphase:
Ein Leistungskurs:
Entweder (eine aus der S I weitergeführte) Fremdsprache oder Mathematik oder eine Naturwissenschaft
Abitur
· Jede Schülerin und jeder Schüler wird in fünf Fächern im Abitur geprüft: In drei Fächern findet eine schriftliche Prüfung statt, im vierten Fach eine mündliche Prüfung und im fünften Fach eine Präsentation oder eine mündliche Prüfung oder eine besondere Lernleistung.
· Die drei schriftlichen Prüfungen müssen mindestens zwei Aufgabenfelder abdecken. Mit den Prüfungen müssen alle Aufgabenfelder abgedeckt sein.
Auslandsaufenthalt während der Einführungsphase
Schülerinnen und Schüler haben während der Einführungsphase die Möglichkeit, sich beurlauben zu lassen, um eine Schule im Ausland zu besuchen. Erste Vorabinformationen hierzu finden Sie in den Handreichungen zum Auslandsaufenthalt.
letzte Änderung: 01.12.2010